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   BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90   

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https://dejure.org/1991,3443
BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90 (https://dejure.org/1991,3443)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1991 - 12 RK 29/90 (https://dejure.org/1991,3443)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 12 RK 29/90 (https://dejure.org/1991,3443)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 05.06.1956 - BT-Drs II/2437
    Auszug aus BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90
    Die Nachentrichtung sollte ursprünglich nach dem Regierungsentwurf des "Rentenversicherungsgesetzes" vom 5. Juni 1956 in § 1418 Abs. 3 RVO geregelt werden und nur Personen offen stehen, die "erst nach der ... Vertreibung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben ..." (BT-Drucks II/2437 S 33 und 86).

    Der Vorschlag des Bundesrats, die Regelung auf Personen auszudehnen, "die infolge unmittelbarer Kriegseinwirkung (Personen- oder Sachschäden) eine selbständige Tätigkeit aufgegeben und danach eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben ..." (zu BT-Drucks II/2437 Anlage 1 S 12), wurde bewußt nicht in die Regelung des späteren Art. 2 § 52 ArVNG aufgenommen (vgl zu BT-Drucks II/2437 Anlage 2 S 22 und Bericht des Abgeordneten Schüttler, zu BT-Drucks II/3080 S 25).

  • BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 231/61

    Nachentrichtungsrecht der Witwe - Tod des Versicherten vor 1957 - Selbständige

    Auszug aus BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, liegt Selbständigkeit vor der Vertreibung grundsätzlich nur vor, wenn die im Vertreibungsgebiet ausgeübte selbständige Tätigkeit zeitlich bis an den Vertreibungstatbestand herangereicht hat (BSGE 24, 146, 148 = SozR Nr. 8 zu Art. 52 ArVNG; SozR Nr. 14 zu Art. 2 § 52 ArVNG).

    wenn diese Tätigkeit zeitlich nicht unmittelbar bis an die Vertreibung heranreicht, sondern eine Zeit der Kriegsgefangenschaft dazwischen liegt (BSGE 24, 146).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90
    Der Kläger gehört als Spätaussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) zum Personenkreis des § 1 BVFG und hat innerhalb von drei Jahren nach seiner Vertreibung - dem Verlassen des Vertreibungsgebiets (vgl BVerwGE 84, 23, 25) - in der Bundesrepublik Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.
  • Drs-Bund, 10.01.1957 - BT-Drs II/3080
    Auszug aus BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90
    Der Vorschlag des Bundesrats, die Regelung auf Personen auszudehnen, "die infolge unmittelbarer Kriegseinwirkung (Personen- oder Sachschäden) eine selbständige Tätigkeit aufgegeben und danach eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben ..." (zu BT-Drucks II/2437 Anlage 1 S 12), wurde bewußt nicht in die Regelung des späteren Art. 2 § 52 ArVNG aufgenommen (vgl zu BT-Drucks II/2437 Anlage 2 S 22 und Bericht des Abgeordneten Schüttler, zu BT-Drucks II/3080 S 25).
  • LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97

    Streit über die Berechtigung des Klägers (aus Deutschland Vertriebener/ Musiker/

    Lediglich eine derartige geringfügige selbständige Tätigkeit wäre nach Ansicht des Senats nicht mehr mit Sinn und Zweck von Art. 2 § 52 ArVNG Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 vereinbar, wonach der Gesetzgeber den vertriebenen Selbständigen sozialversicherungsrechtlich einen Ausgleich für den vertreibungsbedingten Existenzverlust einräumen wollte.( BSG E. vom 11.12.1991, 12 RK 29/90).
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